EuGH: Italien darf „Rettungsschiffe“ nur noch eingeschränkt kontrollieren

Italienische Behörden dürfen Schiffe, auf denen Migranten nach Europa kommen, nur noch eingeschränkt, das heißt beim Nachweis „konkreter Gründe“, kontrollieren. Damit wird den Schleppern die ohnehin schon weit offene Tür für Einwanderung nach Europa komplett ausgehängt.

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Das Muster kennt man spätestens seit 2015: Afrikanische Migranten schlagen sich bis Libyen durch, begeben sich dann in einem Schlauchboot auf das Mittelmeer und damit mutwillig in Seenot, um dann von NGOs „gerettet zu werden“. Gerade Italien als Küstenland und Zielhafen des kürzesten Wegs übers Mittelmeer nach Europa leidet unter diesem Vorgehen der, zum Großteil deutschen, NGOs.

Kontrollen werden von EuGH bewusst eingeschränkt

Um diesen Weg wenigstens ein bisschen unattraktiver zu machen, kontrollierten italienische Behörden die bekannten Schiffe dieser NGOs, beispielhaft die der „Sea Watch“, bei der auch Carola Rackete tätig war. Da bei diesen Schiffen oft die Höchstanzahl der zulässigen Personen überschritten wird, war das ein legitimer Grund für Kontrollen durch italienische Behörden. Dem hat der EuGH aber nun einen Riegel vorgeschoben: „Die Anzahl der Personen an Bord, selbst wenn sie weit über der zulässigen Anzahl liegt, kann daher für sich genommen keinen Grund darstellen, der eine Kontrolle rechtfertigt“.

Italien darf nur leere Schiffe kontrollieren

Fast schon hämisch liest sich der nächste Satz: Nachdem die Geretteten von Bord gegangen seien, dürfe der Hafenstaat das Schiff jedoch kontrollieren. Wenn also die Migranten sich schon längst auf europäischem Boden befinden, wozu sie laut Genfer Flüchtlingskonvention keine Berechtigung haben, darf das Schiff untersucht werden.

Bindende Grundsatzentscheidung

Hintergrund dieses Urteils sind Kontrollen aus dem Sommer 2020, bei denen Italien die beiden Schiffe der Sea Watch festhielt, nachdem technische und operative Mängel festgestellt wurden und die Hafenbehörden eine Gefahr für die Sicherheit, die Gesundheit oder die Umwelt sahen. Die Entscheidung des EuGH ist höchstinstanzlich, also nicht mehr anfechtbar, und für die nationalen Gerichte bindend. Ein entscheidungswidriges Urteil durch italienische Gerichte ist also nicht möglich.

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