Repression gegen Grenzgänger: Strafe für Aufenthalt im Wald!

Die Aktion der Grenzgänge, über die wir im Herbst 2021 berichteten, wird nun zum Ziel staatlicher Repression. Wie Aktivisten berichteten, bekamen zahlreiche Grenzgänger Anfang dieser Woche einen Strafbescheid über 50 Euro. Der Grund?

Man habe den „Wald über den Erholungszweck hinaus“ verwendet, weswegen der „Waldeigentümer“, sprich die Gemeinde, einen verklage.

Ein empörter Aktivist schickte uns diese Strafverfügung.

Während die Anzahl der Asylforderungen im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 160% stieg und das Burgenland zu einer Spielwiese für Schlepper geworden ist, werden Staatsbürger abgestraft, die sich in einem Waldgebiet aufhalten.

Wie uns der Aktivist mitteilte, werde er die Strafe nicht zahlen, sondern Einspruch erheben. Auch weitere Grenzgänge seien geplant, man lasse sich „von Nehammer nicht abschrecken“.

Alle betroffenen Opfer der Repression können sich unter dieser Emailadresse melden und erhalten Beratung und Unterstützung: niewieder2015@protonmail.com

Grenzgänger Unterstützen

Falls du die Grenzgänger bei ihren Kosten unterstützen möchtest kannst du das hier gerne tun:

Kontoinhaber: Jakob Gunacker

IBAN: LT243110000505544641

BIC: MNNELT21XXX

Verwendungszweck: GG Unterstützung


Aktuelle Beiträge

Newsletter

I am text block. Click edit button to change this text. Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper matti pibus leo.

Über uns

Fördern

Inhalte